Ich kann Licht in das Dunkel bringen – es ist ganz einfach:
Eine Dolmetscherin überträgt gesprochenen Text von einer in die andere Sprache und wird allgemein beeidigt.
Eine Übersetzerin überträgt geschriebenen Text von einer in die andere Sprache und wird ermächtigt.
Beeidigung und Ermächtigung erfolgen in der Regel zeitgleich: In Niedersachsen leistet man vor einer Richterin/einem Richter als Vertreter/in des Präsidenten des Landgerichts Hannover einen Eid. Dabei schwört man, dass man z. B. in einer Verhandlung treu und gewissenhaft von einer in die andere Sprache überträgt. Gleichzeitig wird man ermächtigt, Übersetzungen anzufertigen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit mit Unterschrift und Stempel zu bestätigen oder zu bescheinigen – eine Beglaubigung ist das nicht, denn beglaubigen darf nur ein Notar.
Und um überhaupt dazu eingeladen zu werden, muss man eine Reihe von Kriterien erfüllen, die die persönliche und fachliche Eignung betreffen.
Auf meiner Website verwende ich die Begriffe allerdings wie es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht.